Winterdienst in Bludesch

In Bludesch wird der Winterdienst vom Maschinenring Oberland durchgeführt, mit Ausnahme der Alten Landstraße und der Schnifnerstraße, welche zu gleichen Konditionen durch Martin Elsensohn geräumt werden. Der Winterdienst auf den Gehsteigen wird durch das DLZ Blumenegg bewerkstelligt. 


Bei winterlichen Straßenverhältnissen ist der Schneeräumdienst selbstverständlich darum bemüht, die Gehsteige zu räumen. Allerdings ist es unmöglich, sämtliche Strecken bereits frühmorgens von Schnee oder Eis zu befreien. Die laufenden Bemühungen des DLZ Blumeneggs zur Räumung entbinden die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke deshalb nicht von der ihnen gesetzlich übertragenen Räum- und Streupflicht.

Die Eigentümer:innen von Grundstücken im Ortsgebiet sind bei Schneefall dazu verpflichtet, Gehsteige entlang ihrer gesamten Liegenschaft zwischen 6 und 22 Uhr zu räumen und bei Schneeglätte oder Glatteis zu bestreuen. Ist kein Gehsteig vorhanden, ist der Straßenrand in einer Breite von einem Meter zu säubern. Die Hauseigentümer müssen auch dafür sorgen, dass Schneewechten und Eisbildungen rechtzeitig von den Dächern entfernt werden. Bei starkem Schneefall ist es möglich, dass der Pflug den Schnee von der Fahrbahn auf den Gehsteig räumt. Auch in diesem Fall sind die Grundbesitzer dazu verpflichtet, den Schnee wieder zu entfernen. Allerdings darf der Schnee nicht wieder auf die Fahrbahn geschoben werden.


Bei Unfällen, die auf mangelhafte Räumung zurückzuführen sind, kann der Grundbesitzer haftbar gemacht werden.

Diese Website verwendet zur Besucher-Analyse Cookies.
Weitere Informationen zum Datenschutz

einverstanden