Sozialtarif für Strom ab April 2026
Ab 1. April 2026 tritt in Österreich ein gesetzlich geregelter Sozialtarif für Strom in Kraft. Ziel ist es, Haushalte mit geringem Einkommen spürbar bei den Energiekosten zu entlasten. Die Abwicklung erfolgt zentral über die ORF-Beitrags Service GmbH (OBS).
Wer hat Anspruch?
Anspruch auf den Sozialtarif haben Haushalte mit einer aufrechten Befreiung vom ORF‑Beitrag (Studierende sind ausgenommen). Der Anspruch gilt automatisch für die Dauer der ORF‑Beitragsbefreiung.
Zusätzlich erhalten Haushalte, in denen mehr als drei Personen mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, für die vierte und jede weitere Person einen jährlichen Pauschalbetrag von 52,50 Euro.
Was wird gefördert?
- Gestützter Strompreis von 6 Cent pro kWh
- Gültig für einen Jahresverbrauch von bis zu 2.900 kWh pro Haushalt
- Berücksichtigung direkt über die Stromrechnung beim jeweiligen Stromlieferanten
Was müssen Bürger:innen tun?
Kein Handlungsbedarf
In vielen Fällen liegt der OBS die Zählpunktnummer bereits vor. Dann ist keine weitere Aktion notwendig – der Sozialtarif wird automatisch an den Stromlieferanten übermittelt und in der Abrechnung berücksichtigt.
Zählpunktnummer bekanntgeben (falls erforderlich)
Wenn die Zählpunktnummer noch nicht vorliegt, kann diese direkt über das bereitgestellte Formular bekanntgegeben werden. Es ist nicht notwendig, auf ein gesondertes Schreiben zu warten – durch das frühzeitige Ausfüllen des Formulars kann der Sozialtarif rascher aktiviert werden.
Wichtig zur Zählpunktnummer:
- beginnt mit „AT“ und umfasst 33 Stellen
- zu finden auf der Stromrechnung, im Stromvertrag oder im Online‑Kundenportal des Stromanbieters
- nicht am Stromzähler selbst angegeben
Ab wann ist der Sozialtarif sichtbar?
Der Sozialtarif gilt ab April 2026 und wird auf Stromabrechnungen mit Verbrauchszeiträumen nach dem 1. April 2026 ausgewiesen. Die tatsächliche Berücksichtigung erfolgt durch den Stromlieferanten, sobald die Daten von der OBS übermittelt wurden.
Amtlicher Nachweis der Unterstützungswürdigkeit (EnDG)
Zusätzlich ermöglicht das Energiearmuts‑Definitions‑Gesetz (EnDG) einen amtlichen Nachweis der Unterstützungswürdigkeit. Dieser Bescheid kann unter anderem für folgende Unterstützungen genutzt werden:
- Heizkostenzuschüsse von Ländern oder Gemeinden
- Förderprogramme zur Energieeffizienz
- Klimarelevante Förderungen (z. B. Gerätetausch)
Auch Haushalte ohne bestehende ORF‑Befreiung können einen Antrag stellen, wenn sie ihre Einkommens‑ und Haushaltsverhältnisse entsprechend nachweisen.
Weitere Informationen & Anträge
Alle Details sowie die Möglichkeit zur Antragstellung finden Sie auf der Website der OBS: www.obs.at/befreiung










