Aus aktuellem Anlass, möchten wir wieder darauf hinweisen, dass es in unserem Land viele Bäche und Flüsse gibt, welche während Trockenphasen, wie sie zurzeit stattfindet, nur eine sehr geringe Wasserführung haben.
Deshalb sind Wasserentnahmen für Bewässerungszwecke sehr kritisch zu bewerten. In vielen Fällen kann das nicht zugelassen werden!
Gewässer sind empfindliche, besonders geschützte Lebensräume. Insbesondere bei kleinen abflussschwachen Gewässern stellt ein geringer Abfluss bereits eine Extremsituation für die Gewässerlebewesen dar, welche durch eine Entnahme zusätzlich verschärft wird.
Grundsätzlich ist jede Wasserentnahme aus Oberflächengewässern mit Maschinen (Pumpen) nach dem Wasserrechtsgesetz bewilligungspflichtig!
Zur Information für mögliche Antragsteller wurde von den Fachdienststellen des Landes ein Informationsblatt zum Thema „Wasserentnahmen aus Fließgewässern für die Bewässerung“ sowie eine Vorlage für einen Antrag zur Bewilligung erstellt.
Im Bedarfsfall bekommen sie diese Unterlagen im Gemeindeamt Bludesch (Wasserwerk/Infrastruktur). Der Antrag und die erforderlichen Unterlagen sind dann bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz als Wasserrechtsbehörde, einzureichen.
veröffentlicht am 26.06.2023