Gemeinde Bludesch - Lärmschutzverordnung

Die Verwendung lärmerregender Geräte, wie insbesondere Rasenmäher, Heckenscheren, Häckslern, Motor- und Kreissägen ist an Sonn- und Feiertagen verboten!

 

Die Verwendung solcher lärmerregender Geräte wird werktags auf die Zeit von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 20.00 Uhr beschränkt.

 

Mit der Bitte um Beachtung!

veröffentlicht am 05.06.2023

Diese Website verwendet zur Besucher-Analyse Cookies.
Weitere Informationen zum Datenschutz

einverstanden