Gemeinde Bludesch

Feuerwerke zum Jahreswechsel:

 

Grundsätzlich ist gemäß § 38 Abs. 1 PyroTG die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 im Ortsgebiet verboten. Darunter fallen auch Feuerwerke zum Jahreswechsel. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Bürgermeister mit Verordnung bestimmte Teile des Ortsgebietes ausnehmen. An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass es zum Jahreswechsel keine solchen Ausnahme-Verordnungen in Bludesch geben wird. Mit der Bitte um Beachtung!

veröffentlicht am 18.12.2023

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