Ankündigung - Bei Schneefall oder Eis: Gehsteige räumen und streuen

Bei winterlichen Straßenverhältnissen ist der Schneeräumdienst der Gemeinde Bludesch selbstverständlich darum bemüht die Gehsteige zu räumen. Allerdings ist es unmöglich, sämtliche Strecken im Gemeindegebiet bereits frühmorgens von Schnee oder Eis zu befreien. Die laufenden Bemühungen der Gemeinde zur Räumung entbinden die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke deshalb nicht von der ihnen gesetzlich übertragenen Räum- und Streupflicht. Aus diesem Grund erinnern wir alle Grundbesitzer an die einschlägigen Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung.

 

Räumen und streuen

Die Eigentümer von Grundstücken im Ortsgebiet sind bei Schneefall dazu verpflichtet, Gehsteige entlang ihrer gesamten Liegenschaft zwischen 6 und 22 Uhr zu räumen und bei Schneeglätte oder Glatteis zu bestreuen. Lediglich Eigentümer von unbebauten land- und forstwirtschaftlichen Liegenschaften sind von dieser Verpflichtung ausgenommen.

 

Ist kein Gehsteig vorhanden, ist der Straßenrand in einer Breite von einem Meter zu säubern. Die Hauseigentü­mer müssen auch dafür sorgen, dass Schneewechten und Eisbildungen rechtzeitig von den Dächern entfernt werden. Bei starkem Schneefall ist es möglich, dass der Pflug den Schnee von der Fahrbahn auf den Gehsteig räumt. Auch in diesem Fall sind die Grundbesitzer dazu verpflichtet, den Schnee wieder zu entfernen. Allerdings ist es nicht erlaubt, Schnee einfach wieder auf die Fahrbahn zu schieben.

 

Bei Unfällen, die auf mangelhafte Räumung zurückzuführen sind, kann der Grundbesitzer haftbar gemacht werden.

 

Der Bürgermeister

veröffentlicht am 23.10.2018

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